Energiekrise
Aktuelle Informationen zur Energiekrise
Informationen zum aktuellen Entlastungsschreiben finden Sie hier.
Nach der Soforthilfe im Dezember folgte die Gas-/Wärme- und Strompreisbremse ab 1. März 2023 – rückwirkend zum 1. Januar 2023. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der schwierigen Zeiten zu unterstützen, begrüßen wir die Preisbremsen.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Entlastungen zu hundert Prozent weitergeben. Dies erfolgt automatisch, unsere Kundinnen und Kunden müssen nichts dafür tun.
Die Kundinnen und Kunden der TWS haben im März ein persönliches Anschreiben erhalten. In diesem Anschreiben wurde die individuelle Ersparnis berechnet und dargestellt. Außerdem haben wir automatisch den monatlichen Abschlag angepasst. Der neue Abschlagsbetrag ab März 2023 ist ebenfalls im Anschreiben ersichtlich.
Kunden der TWS, die ein SEPA-Mandat für den Einzug der Abschlagszahlungen erteilt haben, brauchen nichts zu tun. Wir stellen automatisch den neuen Abschlag ein. Wer per Überweisung bezahlt, muss selbst aktiv werden und den neuen Abschlagsbetrag, der im Anschreiben aufgeführt ist, monatlich überweisen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung und zur Energiekrise. Als ihr regionaler Energieversorger sind wir für Sie da und beantworten Ihre Fragen, geben Energiespartipps und klären, was es zu beachten gibt.
Mit unserem Energierechner ermitteln Sie ganz einfach Ihre voraussichtlichen Energiekosten. Zudem wird Ihnen mögliches Einsparpotenzial für Ihr Zuhause aufgezeigt, wenn Sie die Raumtemperatur um ein Grad reduzieren.
Stand: 07.09.2023
Rechner Gas- und Strompreisbremse
Nutzen Sie gerne unseren Energiepreisrechner, um Ihre Entlastung durch die Gas – und Strompreisbremse zu berechnen.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Verwendung des Rechners folgendes:
- Für die Berechnung des Entlastungsbetrages werden die Referenzpreise von 12 Cent/ kWh für Gas und 40 Cent/kWh für Strom jeweils einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
- Der Referenzpreis gilt nur für 80% des Jahresverbrauchs, der in 2022 prognostiziert wurde.
- Je nach Konstellation kann der tatsächlich zugrunde gelegte Jahresverbrauch von dem Jahresverbrauch abweichen, den Sie im Energiepreisrechner angegeben haben.
- Für die Berechnung des Entlastungsbetrages des Abschlags werden elf zu zahlende Abschläge pro Jahr angenommen.
- Der Arbeitspreis ist einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.
FAQ zur Energiekrise – die häufigsten Fragen
Kundenservice gefragt wie nie
Viele unserer Kundinnen und Kunden sind verunsichert, was die aktuellen Entlastungen und Verordnungen betreffen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aktuell länger dauern kann, bis Sie unseren Kundenservice telefonisch erreichen oder eine schriftliche Antwort erhalten. Wir möchten Ihnen deshalb in diesem Video und in den nachfolgenden FAQs die häufigsten Fragen beantworten.
Antworten zu den Gesetzen und Entlastungspaketen der Bundesregierung
Nach der Soforthilfe im Dezember folgt die Gas-/Wärme- und Strompreisbremse ab 1. März 2023 – rückwirkend zum 1. Januar 2023. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der schwierigen Zeiten zu unterstützten, begrüßen wir die Preisbremsen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Entlastungen zu hundert Prozent weitergeben. Dies erfolgt automatisch, unsere Kundinnen und Kunden müssen nichts dafür tun.
Preisentwicklung und zum monatlichen Abschlag
Alles Wichtige zu Zählerständen
Hilfe bei Zahlungsproblemen
Wissenswertes für Vermieter
Relevantes zur Versorgungssicherheit
Gut zu wissen über Lieferantenwechsel und Tarife
Stand 07.09.2023
Allgemeine Informationen
Aktuelles
Wir möchten Sie auch weiterhin auf dem Laufenden halten. Hier fiden Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen: