twsFörderprogramm
twsFörderprogramm
Unsere attraktiven Förderprogramme
Austausch des Zählerplatzes
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Modernisierung eines Zählerplatzes mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro.
Voraussetzungen:
- Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Einbau eines Energiespeichers
Förderbetrag:
Die TWS fördert den Einbau eines Energiespeichers zu einer neuen oder bestehenden PV-Anlage mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Anlage.
Voraussetzungen:
-
Die Anlage befindet sich im TWS-Strom-Netzgebiet.
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Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Anschaffung von Elektrofahrrädern
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Anschaffung eines neuen E-Fahrrads, E-Pedelecs oder E-Lastenrads mit einem einmaligen Zuschusses in Höhe von 50 Euro.
Voraussetzungen:
- Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Unterstützung von Heizungsumwälzpumpen
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Umrüstung von ungeregelten Heizungsumwälzpumpen in elektronisch geregelte Heizungsumwälzpumpen (Hocheffizienzpumpen) mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.
Voraussetzung:
- Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Anschaffung und Reparatur von Haushaltsgeräten
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Anschaffung von Haushaltsgeräten Energieeffizienzklasse C oder die Reparatur von Elektrogroßgeräten mit einem einmaligen Zuschuss von 50 Euro.
Voraussetzungen:
- Der Kauf darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
- Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Anschaffung einer Ladebox
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Anschaffung der twsEmobil Ladebox mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Bei anderen Ladeboxen beträgt der einmalige Zuschuss 50 Euro.
Voraussetzungen:
- Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Förderung einer Energieberatung
Förderbetrag:
Die TWS fördert eine professionelle Energieberatung mit einer einmaligen Beteiligung von 10 % (maximal 100 Euro) an den Kosten.
Voraussetzungen:
- Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Förderung eines Anschlusses an das Fernwärmenetz der TWS
Förderbetrag:
Die TWS fördert Ihren Anschluss an unsere Fernwärmenetz mit einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 Euro.
Voraussetzungen:
- Sie nehmen an einem Beratungstermin zum Thema Wärme durch einen TWS-Mitarbeiter teil.
- Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.