twsFörderprogramm
Unsere attraktiven Förderprogramme
Heizungs-Umstellbonus – für Ein- bis Zweifamilienhäuser
- Einmaliger Bonus von 250 Euro
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Umstellung von anderen Energieträgern – wie Heizöl, Festbrennstoffen oder Flüssiggas – auf Erdgas. Die Förderung erhalten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern im TWS-Gas-Grundversorgungs- gebiet als einmaligen Bonus in Höhe von 250 Euro.
Voraussetzungen:
- Ausgenommen sind Kunden, die von elektrisch betriebenen Wärmepumpen oder Wärme auf Erdgas wechseln.
- Anlage befindet sich im TWS-Gas-Grundversorgungsgebiet
- Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist der Abschluss eines Erdgasliefervertrags mit drei Jahren Laufzeit (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Balkonmodule – Förderung von Plug-in PV
- 100 Euro pro Anlage
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Anbringungen von TWS-zertifizierten Balkon-Modulen (Plug-In PV) mit einem einmaligen Zuschuss von 100 Euro pro Anlage.
Voraussetzungen:
- Die Anlage befindet sich im TWS-Strom-Netzgebiet.
- Sie schließen einen dreijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Bau von Blockheiz-
kraftwerken
- Zuschuss von bis zu 1.500 Euro
- Pauschal 500 Euro pro installiertem Kilowatt elektrischer Leistung
Förderbetrag:
Die TWS fördert den Neubau eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit pauschal 500 Euro pro installiertem Kilowatt elektrische Leistung (Höchstbetrag pro Anlage 1.500 Eur). Bei elektrischer Leistung über vier Kilowatt besteht die Möglichkeit der Einzelförderung.
Voraussetzungen:
- Effektive Energieausnutzung von mindestens 85 Prozent Gesamtwirkungsgrad
- BHKW-Anlage befindet sich im TWS-Gas-Grundversorgungsgebiet
- Abschluss eines Erdgasliefervertrags mit drei Jahren Laufzeit (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge)
Einbau von Energiespeichern
- Einmaliger Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Anlage
Förderbetrag:
Die TWS fördert den Einbau eines Energiespeichers zu einer neuen oder bestehenden PV-Anlage mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Anlage
Voraussetzungen:
- Die Anlage befindet sich im TWS-Strom-Netzgebiet.
- Sie schließen einen dreijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Elektrofahrräder
- Stromgutschrift von 200 kWh
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Anschaffung eines neuen E-Fahrrads, E-Pedelecs oder E-Lastenrads mit einer Stromgutschrift in Höhe von 200 kWh.
Voraussetzungen:
- Um die CO2-Freiheit Ihres Fahrzeugs zu garantieren, ist die Förderung an einen twsNaturstrom-Liefervertrag mit drei Jahren Laufzeit im TWS-Strom-Netzgebiet gekoppelt (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Anbringung eines Aufklebers mit TWS-Logo gut sichtbar am Elektrofahrrad.
- Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Förderprogramm Heizungsumwälzpumpen
- Stromgutschrift von 200 kWh pro Jahr für zwei Jahre
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Umrüstung von ungeregelten Heizungsumwälzpumpen in elektronisch geregelte Heizungsumwälzpumpen (Hocheffizienzpumpen) mit einem jährlichen Zuschusses im Wert von 200 kWh als Stromgutschrift für die Dauer von 2 Jahren. Also insg. 400kWh. Gebrauchte Pumpen und Zubehörteile sind nicht förderfähig.
Voraussetzung:
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist der Abschluss eines Stromliefervertrags mit drei Jahren Laufzeit (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
- Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Anschaffung von Energieeffizienten Haushaltsgeräten
- Stromgutschrift von 200 kWh
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Anschaffung von energieeffizienten Haushaltsgeräten mit einer Stromgutschrift von 200 kWh.
Voraussetzungen:
- Der Kauf darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
- Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrags mit drei Jahren Laufzeit (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge)
- Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Anschaffung einer twsEmobil Ladebox
- 10 % Rabatt auf den TWS Vorteilspreis
Förderbetrag:
Die TWS fördert die Anschaffung sämtlicher twsEmobil Ladeboxen mit 10 % Rabatt auf den TWS Vorteilspreis.
- AMTRON Start 3,7 – Förderung: 76 €
- AMTRON Pro 3,7 C2 – Förderung: 98 €
- AMTRON Xtra 11 C2 – Förderung: 163 €
- AMTRON Basic 11 C2 – Förderung: 154 €
- AMTRON Xtra 11 – Förderung: 163 €
- AMTRON Premium 11 C2 – Förderung: 210 €
Voraussetzungen:
- Abschluss eines Stromliefervertrags mit zwei Jahren Laufzeit (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge)
- Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Förderung einer Energieberatung
- Übernahmen von 10 % der Kosten
Förderbetrag:
Die TWS fördert eine professionelle Energieberatung mit einer einmaligen Beteiligung von 10 % (maximal 100 Euro) an den Kosten.
Voraussetzungen:
- Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrags mit drei Jahren Laufzeit (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge)
- Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.
Förderung einer Dachbegrünung
- Zuschuss von 100 Euro
Förderbetrag:
Die TWS fördert Ihr Dachbegrünungsprojekt mit einer mindestfläche von 18m² durch eine Beteiligung an der Rechnung für Filtervlies, Systemerde und/oder Schüttgut mit 100€ nach Vorlage der Rechnung und eines Fotos des begrünten Objekts.
Voraussetzungen:
- Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrags mit drei Jahren Laufzeit (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge)
- Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.