twsFörderprogramm

twsFörderprogramm
 

Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir Sie dabei auf umweltschonende Techniken umzusteigen. Unsere Umwelt geht uns alle an und gemeinsam erreichen wir mehr!

Als regional verwurzeltes Unternehmen fühlen wir uns verantwortlich für unsere Heimat. Neben den Menschen in Oberschwaben liegt uns die Umwelt am Herzen. Unsere Ziele: Energie effizienter nutzen und den Schadstoffausstoß senken.

Ihre Projekte, die wir fördern:

  • Einbau von Energiespeichern
  • Energieberatung
  • Anschaffung von neuen Elektrofahrrädern
  • Anschaffung Ladeboxen
  • Anschaffung oder Reparatur von Elektrogroßgeräten
  • Pumpenaustausch
  • Erneuerung des Zählerplatzes
  • Anschluss an das Fernwärmenetz

Pro Person und Vertrag (bzw. WE-Eigentümergemeinschaft) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

 

Unsere attraktiven Förderprogramme

Austausch des Zählerplatzes

Förderbetrag:

Die TWS fördert die Modernisierung eines Zählerplatzes mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro.

Voraussetzungen:

  • Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
  • Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

Einbau eines Energiespeichers

Förderbetrag:

Die TWS fördert den Einbau eines Energiespeichers zu einer neuen oder bestehenden PV-Anlage mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Anlage.

Voraussetzungen:

  • Die Anlage befindet sich im TWS-Strom-Netzgebiet.

  • Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).

  • Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

Anschaffung von Elektrofahrrädern

Förderbetrag:

Die TWS fördert die Anschaffung eines neuen E-Fahrrads, E-Pedelecs oder E-Lastenrads mit einem einmaligen Zuschusses in Höhe von 50 Euro.

Voraussetzungen:

  • Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
  • Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

Unterstützung von Heizungsumwälzpumpen

Förderbetrag:

Die TWS fördert die Umrüstung von ungeregelten Heizungsumwälzpumpen in elektronisch geregelte Heizungsumwälzpumpen (Hocheffizienzpumpen) mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.  

Voraussetzung:

  • Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
  • Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

Anschaffung und Reparatur von Haushaltsgeräten

Förderbetrag:

Die TWS fördert die Anschaffung von Haushaltsgeräten Energieeffizienzklasse C oder die Reparatur von Elektrogroßgeräten mit einem einmaligen Zuschuss von 50 Euro.

Voraussetzungen:

  • Der Kauf darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
  • Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
  • Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

Anschaffung einer Ladebox

Förderbetrag:

Die TWS fördert die Anschaffung der twsEmobil Ladebox mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Bei anderen Ladeboxen beträgt der einmalige Zuschuss 50 Euro.

Voraussetzungen:

  • Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
  • Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

 

Förderung einer Energieberatung

Förderbetrag:

Die TWS fördert eine professionelle Energieberatung mit einer einmaligen Beteiligung von 10 % (maximal 100 Euro) an den Kosten.

Voraussetzungen:

  • Sie schließen einen zweijährigen Stromliefervertrag mit der TWS ab bzw. verlängern einen bestehenden Vertrags um zwei Jahre (ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge).
  • Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

Förderung eines Anschlusses an das Fernwärmenetz der TWS

Förderbetrag:

Die TWS fördert Ihren Anschluss an unsere Fernwärmenetz mit einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 Euro. 

Voraussetzungen:

  • Sie nehmen an einem Beratungstermin zum Thema Wärme durch einen TWS-Mitarbeiter teil.
  • Pro Person und Vertrag (bzw. WEG) kann nur eine Förderung aus unserem Energie- und Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

Ihre Ansprechpartner

Bei Fragen zu unseren Förderprogrammen steht Ihnen unser Service-Team
unter Telefon 0751 804-4980 gerne zur Verfügung.

Serviceteam