Direktvermarktung von EEG-Strom

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 wird die Direktvermarktung von erneuerbaren Energien ausgebaut. Bei neuen Anlagen müssen Sie – abhängig von der Größe der Erzeugungsanlage – den Strom über das Marktprämienmodell stufenweise verpflichtend vermarkten. Wir unterstützen Sie dabei, mit dem in Ihren Solar-, Windkraft- oder Biomasseanlagen produzierten Strom weiterhin attraktive Zusatzerlöse zu erzielen.