Grundversorgung Gas
Grundversorgung Gas
Die Grundversorgung beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz. Gemäß § 36 dieses Gesetzes werden alle Haushaltskunden, die keinen Sondervertrag abgeschlossen haben, im Rahmen der Grundversorgung zu unten stehenden Preisen beliefert.
Als Grundversorger gilt dabei das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte im Netzgebiet beliefert. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten Preisen und Bedingungen zu versorgen.
Klimaneutral heizen
In Zusammenarbeit mit dem Zukunftswerk unterstützen wir zwei Klimaschutzprojekte:
- ein Schutzprojekt für den brasilianischen Regenwald
- ein Wasserkraftprojekt in Indien
Durch dieses Engagement ermöglichen wir einen Emissionsausgleich von 50.000 Tonnen CO2 pro Laufzeit.
Downloads
Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Gas durch die TWS entnehmen Sie bitte folgenden Blättern:
Grundversorgung
- Preisblatt für Bestandskunden und Neueinzüge twsErdgas Komfort Grundversorgung (gültig ab 01.04.2024)
- Preisblatt für Bestandskunden und Neueinzüge twsErdgas Komfort Grundversorgung (gültig ab 01.01.2023)
- Preisblatt für Bestandskunden und Neueinzüge twsErdgas Komfort Grundversorgung (gültig ab 01.10.2022)
- Preisblatt für Bestandskunden und Neueinzüge twsErdgas Komfort Grundversorgung (gültig ab 01.07.2022)
- Preisblatt für Bestandskunden twsErdgas Komfort Grundversorgung (gültig ab 01.01.2022)
- Preisblatt für Neueinzüge twsErdgas Komfort Grundversorgung (gültig von 01.01.2022 bis 31.03.2022)
- Preisblatt für Bestandskunden und Neueinzüge twsErdgas Komfort Grundversorgung (gültig ab 01.04.2022)
Ersatzversorgung
- Preisblatt twsErdgas Komfort Ersatzversorgung für Neukunden (gültig ab 01.04.2024)
- Preisblatt twsErdgas Komfort Ersatzversorgung für Neukunden (gültig ab 01.02.2023)
- Preisblatt twsErdgas Komfort Ersatzversorgung für Neukunden (gültig ab 01.01.2023)
- Preisblatt twsErdgas Komfort Ersatzversorgung für Neukunden (gültig ab 15.11.2022)
- Preisblatt twsErdgas Komfort Ersatzversorgung für Neukunden (gültig ab 15.10.2022)
- Preisblatt twsErdgas Komfort Ersatzversorgung für Neukunden (gültig ab 01.10.2022)
- Preisblatt twsErdgas Komfort Ersatzversorgung für Neukunden (gültig ab 01.09.2022)
- Preisblatt Erdgas Ersatzversorung für SLP-Kunden ab einem Verbrauch von 500.001 kWh/Jahr (gültig ab 01.04.2024)
- Preisblatt Erdgas Ersatzversorung für SLP-Kunden ab einem Verbrauch von 500.001 kWh/Jahr (gültig ab 01.05.2023)
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Zum 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung im Erdgasbereich – Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), BGBI. I 2006, Seite 2391 ff. und Seite 2477 ff. – in Kraft getreten.
Die Regelungen der GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG wurden zum 1. April 2007 Bestandteil aller bestehenden Erdgaslieferverträge sowohl des Allgemeinen Tarifs twsErdgas Komfort (Grund- und Ersatzversorgung) als auch der Gewerbekundenverträge.
Für Kunden, die einen Grundversorgungs- oder Ersatzversorgungsvertrag nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen haben, gilt die GasGVV unmittelbar rückwirkend. Für alle bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Erdgaslieferverträge wurden die Regelungen der GasGVV ab 1. April 2007 Bestandteil der bestehenden Verträge. Die GasGVV wurde 2014 novelliert und kundenfreundlicher gestaltet.
Der Text der GasGVV ist in unseren Kundencentern erhältlich oder kann auch hier abgerufen werden.