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Erneuerbare Energien

Als Erneuerbare (regenerative) Energien bezeichnet man Energiequellen, die sich ständig erneuern und nach den Zeitmaßstäben des Menschen unendlich lange zur Verfügung stehen. Die drei ursprünglichen Energiequellen sind Solarstrahlung, Erdwärme (Geothermie) und Gezeitenkraft. Diese können direkt oder indirekt in Form von Wind, Wasserkraft, Wellenenergie und Biomasse genutzt werden. Dabei ist die Nutzung der Erneuerbaren Energien gekennzeichnet durch geringe Entnahme von Ressourcen und Rückführung in den Kreislauf.

Gemäß Erneuerbare Energien Gesetz-Novelle gelten als Erneuerbare Energien "Wasserkraft", einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie".

EEG Jahresabrechnung 2011
Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) vom 25. Oktober 2008 sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen  und Vergütungszahlungen erforderlichen Daten nach den Vorgaben des § 48 EEG zu veröffentlichen. 

Downloads
EEG - Bewegungsdaten (PDF)
EEG - Bewegungsdaten vermiedene Netzentgelte (PDF)
EEG - Vergütungskategorien (PDF)
EEG - Anlagenstammdatenmeldung (PDF)
EEG - Erfahrungsbericht (PDF)

Abfragebogen für die Wechselrichter nach der SysStabV