
Kontakt
TWS Netz GmbH
Schussenstraße 22
88212 Ravensburg

Lieferantenwechsel Strom
Frau Peggy Heidicker
Telefon: 0751 804-2980
Telefax: 0751 804-2454
E-Mail-Kontakt

Netznutzung
Herr Roland Maier
Telefon: 0751 804-2265
Telefax: 0751 804-2465
E-Mail-Kontakt
Netzzugangsbedingungen Strom
Musterverträge
Die hier beschriebenen Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die rechtliche Grundlage für den Anschluss an, den Zugang zu und die Nutzung der Netze der TWS Netz GmbH.
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der TWS Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des elektrischen Netzanschlusses für eine Kundenanlage mit den entsprechenden Kostenreglungen. Bei Niederspannungsanschlüssen gelten ergänzend zum Netzschlussvertrag die Reglungen der NAV sowie die Ergänzenden Bedingungen der TWS Netz GmbH zur NAV. Bei Netzanschlüssen in Mittelspannung gelten ergänzend zum Netzanschlussvertrag die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag. (siehe auch unter Netzanschluss)
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen einem Netznutzer, der einen separaten Stromlieferungsvertrag vereinbart hat und somit gleichzeitig Anschlussnutzer ist, und der TWS Netz GmbH abgeschlossen.
Ergänzend zum Netznutzungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag.
Downloads
Netznutzungsvertrag Strom (PDF)
Anlage 1 zum Netznutzungsvertrag - Preisblatt (PDF)
Anlage 2 zum Netznutzungsvertrag - Kontaktdaten (PDF)
Anlage 3 zum Netznutzungsvertrag - AGB (PDF)
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag wird bei einem Netzanschluss an Mittelspannung zwischen einem Anschlussnutzer, der einen „All-inclusive-Stromliefervertrag“ (Stromlieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und der TWS Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben. Die Netznutzung ist hierbei zwischen dem Lieferanten und der TWS Netz GmbH einem Lieferantenrahmenvertrag geregelt. Ergänzend zum Anschlussnutzungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs-, Anschlussnutzungsvertrag.
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag gemäß § 25 StromNZV wird zwischen den Stromlieferanten und der TWS Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs und die Netznutzung bei „All-inclusive-Stromlieferverträgen“ sowie die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der TWS Netz GmbH.
Downloads
Lieferantenrahmenvertrag Strom (PDF)
Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag - Preisblatt (PDF)
Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag - Kontaktdaten (PDF)
Anlage 3 zum Lieferantenrahmenvertrag - AGB (PDF)
Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag - Unterbrechung der Anschlussnutzung (PDF)
Anhang 1 von Anlage 4, Sperrauftrag (PDF)
Anhang 2 von Anlage 4, Rückmeldung zur Sperrung (PDF)
Anhang 3 von Anlage 4, Auftrag zur Wiederherstellung der Versorgung (PDF)
Anhang 4 von Anlage 4 - Rückmeldung zur Wiederherstellung (PDF)
Messstellen- und Messrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung in den Bereichen Strom und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers.
Downloads
Messstellenrahmenvertrag (PDF)
Messrahmenvertrag (PDF)
Anlage 1 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag - Ansprechpartner (PDF)
Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag - Techn. Mindestanforderungen Strom (PDF)
