Energielexikon

Das Energielexikon erläutert die wichtigsten Begriffe aus dem Stromliefervertrag und dem Gasliefertrag – ergänzt um weitere Schlagworte der Energiewirtschaft.

Energielexikon Strom

abLa-Umlage

Bei drohender Instabilität des Stromnetzes sollen große industrielle Stromverbraucher vom Netz gehen können. Dafür erhalten sie eine Entschädigung. Zur Finanzierung wurde zum 1. Januar 2014 die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 Abschaltverordnung (AbLaV) eingeführt.  

Arbeitspreis (Verbrauchspreis)

Über den Arbeits-/Verbrauchspreis (Cent pro Kilowattstunde, ct/kWh, oder Euro pro Megawattstunde, €/MWh) werden die verbrauchsabhängigen Stromkosten für die elektrische Wirkarbeit (Kilowattstunde) verrechnet.

Blindarbeit, Blindarbeitspreis

Zum Aufbau elektromagnetischer oder elektrischer Felder bei induktiven Verbrauchern (Motoren, Transformatoren etc.) wird, bedingt durch den Wechselstrom, Blindarbeit benötigt. Aus ihr entsteht keine nutzbare Energie, dennoch belastet sie das Stromnetz und wird daher vom Zähler erfasst (in Kilovoltampereaktivstunden, kVarh). In der Regel wird die Blindarbeit nur dann in Rechnung gestellt, wenn sie über einer festgelegten Freigrenze (üblicherweise 50 Prozent der gemessenen Wirkarbeit) liegt.

EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406) geändert worden ist. Laut Paragraph 1 des Gesetzes wird sein Zweck wie folgt beschrieben:

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.

(2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch stetig und kosteneffizient auf mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu erhöhen. Hierzu soll dieser Anteil betragen:

1. 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025 und
2. 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035.

(3) Das Ziel nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen (Quelle: www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014).

Zum 1. August 2014 trat das reformierte EEG in Kraft. Es beinhaltet laut dem Bundeswirtschaftsministerium die größte und weitreichendste Änderung des EEG seit seiner Verabschiedung im Jahr 2000. Mit der Neuausrichtung des EEG möchte die Bundesregierung einen wichtigen Schritt für den Neustart der Energiewende gehen.

EEG-Umlage

Die EEG- oder Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage ist im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Mehrkosten, die durch die Einspeisevergütungen für Strom, beispielsweise aus Photovoltaik oder Biomasseanlagen, entstehen, werden auf die Stromkunden verteilt.

EEX – European Energy Exchange

Die EEX ist ein Marktplatz für Energie und energienahe Produkte. Sie wurde im Jahr 2002 gegründet und unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution dem deutschen Börsengesetz. Der Träger der Börse hingegen agiert als privatrechtliche Aktiengesellschaft (EEX AG mit Sitz in Leipzig). Die EEX ist mit über 200 Börsenteilnehmern aus 19 Ländern die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa. An der EEX werden Strom, CO2-Zertifikate, Kohle sowie seit Juli 2007 auch Erdgas gehandelt. Außerdem wird die Registrierung von OTC-Geschäften zum Clearing angeboten. Für den Strom- und Gasmarkt werden verschiedene Handelsplattformen bereitgestellt – der EEX-Spotmarkt und der EEX-Terminmarkt.

EEX-Spotmarkt

Am Spotmarkt (EEX Power Spot) kann Strom für Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz gehandelt werden. Er dient den Marktpartnern zur kurzfristigen Portfolio-Optimierung. Der Gas-Spotmarkt deckt die deutschen Marktgebiete NCG (Net Connect Germany), Gaspool und das niederländische Marktgebiet TTF (Title Transfer Facility) ab. Es werden zwei Handelsmodelle angeboten:

  • der Intraday-Handel für Kontrakte mit Lieferung am selben Tag und
  • der sogenannte Day-ahead-Markt oder Auktionshandel. Hier wird der Strom für den nächsten Tag gehandelt.

EEX-Terminmarkt

Auf Basis des EEX-Terminmarkts können Geschäfte bis zu drei Jahre in die Zukunft abgesichert werden. Die Energiebörse bietet Tages-, Wochen-, Monats-, Quartals- und Jahres-Futures sowie Optionen darauf an. Die Futures können entweder physisch oder finanziell erfüllt werden.

Die Liefergebiete der physischen Strom-Futures sind Deutschland und Frankreich. Bei Gas sind es die oben genannten Marktgebiete NCG, Gaspool und TTF (vgl. EEX-Spotmarkt).

Weiterhin können die Marktteilnehmer Futures auf EU-Emissionsberechtigungen (sogenannte European Emission Allowances Futures oder EUA-Futures), CER-Futures (Certified Emission Reductions Futures) und Optionen auf EUA-Futures handeln. Die 2006 eingeführten Kohle-Futures beziehen sich auf Spotmarkt-Indizes in Europa (ARA) und Südafrika (Richards Bay).

Seit 2009 betreibt die EEX eine Transparenzplattform als Website, auf der marktrelevante Erzeugungs- und Verbrauchsdaten veröffentlicht werden. Diese Daten werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern an die EEX gemeldet. Seit 2010 meldet auch die Austrian Power Grid Daten für Österreich.

Jahresbenutzungsstunden (h/a)

Errechnet aus Quotient der Jahreswirkarbeit geteilt durch höchste Leistung des Abrechnungsjahres zeigen Jahresbenutzungsstunden, wie gleichmäßig der Stromverbrauch eines Abnehmers ist. Dies hat direkten Einfluss auf den Strompreis bei Kunden, welche über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) verfügen: Bei starken Leistungsschwankungen sind die Kosten für die Energiebeschaffung und die Netznutzungsentgelte höher und somit auch der Strompreis selbst.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe wird an die Gemeinden für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Stromversorgung gezahlt.

KWK-G-Umlage

Die KWK-G-Umlage wird erhoben, um die umweltfreundliche Stromproduktion durch Anlagen zu fördern, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Prinzip gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen.

Lastprofil

Viertelstündlich wird über einen Lastprofilzähler der Leistungsbedarf eines Abnehmers festgehalten. Aus den Messwerten ergibt sich das Lastprofil, das Basis für die individuelle Preisberechnung ist.

Leistung/Leistungspreis

Die Leistung ist die verrichtete Arbeit geteilt durch die benötigte Zeit. Bei der registrierenden Leistungsmessung ist das Zeitintervall eine Viertelstunde. Der jeweils höchste gemessene Wert im Abrechnungszeitraum (Stunde, Tag, Monat bzw. Jahr) wird für die Berechnung der benötigten Netz- und Kraftwerkskapazitäten herangezogen. Abgerechnet wird die in Anspruch genommene elektrische Leistung über den Leistungspreis. Für die Berechnung wird die im Abrechnungszeitraum aufgetretene Höchstleistung herangezogen (Euro je Kilowatt im Jahr, €/kW/Jahr). Somit spiegelt der Leistungspreis die Belastung der Netze und Kraftwerke wider.

Netzanschlussvertrag/ Netzanschlussnutzungsvertrag

Für den Anschluss an das Stromnetz schließt der Anschlussnehmer mit dem Netzbetreiber einen Anschlussvertrag. Die Nutzung des Anschlusses sowie die Inanspruchnahme des Netzes sind durch den Netzanschlussnutzungsvertrag geregelt (vorwiegend von Bedeutung, wenn der Netzanschlussnutzer nicht der Eigentümer ist). Dieser Vertrag definiert die Netzanschlussleistung, Eigentumsgrenze, Messung, Spannungsebene sowie die Zählpunktbezeichnung.

Netznutzungsentgelte

Für den (Aus-)Bau, die Instandhaltung und den Betrieb des Stromnetzes entstehen den Netzbetreibern Kosten. Dafür erheben die Netzbetreiber Netznutzungsentgelte, die von der Bundesnetzagentur überwacht und genehmigt werden. Diese sind für alle Lieferanten gleichermaßen gültig.

Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Netznutzer geschlossen. Er regelt die Inanspruchnahme des Netzes und des vorgelagerten Netzes an der vereinbarten Entnahmestelle ebenso wie das hierfür zu zahlende Netznutzungsentgelt. In der Regel tritt der Stromlieferant als Netznutzer auf.

 

Offshore-Haftungsumlage

Die Bundesregierung will Windkraftwerke auf offenem Meer besser fördern. Ist eine Stromeinspeisung nach Fertigstellung einer Offshore-Anlage aufgrund verzögerter Netzanschlüsse nicht möglich, sieht diese Haftungsumlage eine Kompensation wirtschaftlicher Schäden beim Anlagenbetreiber vor.

OTC-Geschäfte

OTC-Geschäfte, die „over-the-counter“, das heißt „über den Tresen“ abgewickelt werden, sind außerbörsliche Handelsgeschäfte zwischen Finanzmarktteilnehmern.

 

Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen

Ein großer Bestandteil des Strompreises, den der Stromlieferant den Kunden ohne Aufschlag weiterberechnet, sind vom Staat vorgegebene Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen. Dazu gehören die Konzessionsabgaben ebenso wie die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage), die KWK-G-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz-Umlage), die Sonderkundenumlage (§19-StromNEV-Umlage), die Offshore-Haftungsumlage (bis 1.000.000 Kilowattstunden im Jahr), die Umlage für abschaltbare Lasten (abLa-Umlage oder § 18 AbLaV-Umlage), die Stromsteuer und die Umsatzsteuer.

§19-Strom-NEV-Umlage

Stromintensive Unternehmen sind vom Netznutzungsentgelt befreit. Die Mindereinnahmen werden durch diese Umlage auf alle Verbraucher kompensiert.

Stromsteuer

Diese Bundessteuer gibt es seit dem 1. April 1999 und wird zur Entlastung der Sozialkassen, etwa der Rentenversicherungsbeiträge, verwendet.

Energielexikon Gas

Arbeitspreis (Verbrauchspreis)

Der Arbeits-/Verbrauchspreis (Cent pro Kilowattstunde, ct/kWh oder Euro pro Megawattstunde, €/MWh) ist der Preis, den Sie für die tatsächlich abgenommene Erdgasmenge (kWh) entrichten.

 

Betriebskubikmeter

Der Gaszähler gibt das Abrechnungsvolumen des Erdgases in Betriebskubikmetern (m3) an.

Brennwert (HS/HS n)

Die Energie, die beim vollständigen Verbrennen von Erdgas frei wird, wird im Brennwert HS angegeben. Das Kürzel HS n ist die Energie, die beim vollständigen Verbrennen von Erdgas im Normzustand frei wird. Je nach Qualität des Gases können das zwischen zehn bis zwölf Kilowattstunden pro Kubikmeter sein. Kilowattstunde pro Kubikmeter ist die Maßeinheit für den Brennwert.

 

EEX – European Energy Exchange

Die EEX ist ein Marktplatz für Energie und energienahe Produkte. Sie wurde im Jahr 2002 gegründet und unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution dem deutschen Börsengesetz. Der Träger der Börse hingegen agiert als privatrechtliche Aktiengesellschaft (EEX AG mit Sitz in Leipzig). Die EEX ist mit über 200 Börsenteilnehmern aus 19 Ländern die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa. An der EEX werden Strom, CO2-Zertifikate, Kohle sowie seit Juli 2007 auch Erdgas gehandelt. Außerdem wird die Registrierung von OTC-Geschäften zum Clearing angeboten. Für den Strom- und Gasmarkt werden verschiedene Handelsplattformen bereitgestellt – der EEX-Spotmarkt und der EEX-Terminmarkt.

EEX-Spotmarkt

Am Spotmarkt (EEX Power Spot) kann Strom für Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz gehandelt werden. Er dient den Marktpartnern zur kurzfristigen Portfolio-Optimierung. Der Gas-Spotmarkt deckt die deutschen Marktgebiete NCG (Net Connect Germany), Gaspool und das niederländische Marktgebiet TTF (Title Transfer Facility) ab. Es werden zwei Handelsmodelle angeboten:

  • der Intraday-Handel für Kontrakte mit Lieferung am selben Tag und
  • der sogenannte Day-ahead-Markt oder Auktionshandel. Hier wird der Strom für den nächsten Tag gehandelt.

EEX-Terminmarkt

Auf Basis des EEX-Terminmarkts können Geschäfte bis zu drei Jahre in die Zukunft abgesichert werden. Die Energiebörse bietet Tages-, Wochen-, Monats-, Quartals- und Jahres-Futures sowie Optionen darauf an. Die Futures können entweder physisch oder finanziell erfüllt werden.

Die Liefergebiete der physischen Strom-Futures sind Deutschland und Frankreich. Bei Gas sind es die oben genannten Marktgebiete NCG, Gaspool und TTF (vgl. EEX-Spotmarkt).

Weiterhin können die Marktteilnehmer Futures auf EU-Emissionsberechtigungen (sogenannte European Emission Allowances Futures oder EUA-Futures), CER-Futures (Certified Emission Reductions Futures) und Optionen auf EUA-Futures handeln. Die 2006 eingeführten Kohle-Futures beziehen sich auf Spotmarkt-Indizes in Europa (ARA) und Südafrika (Richards Bay).

Seit 2009 betreibt die EEX eine Transparenzplattform als Website, auf der marktrelevante Erzeugungs- und Verbrauchsdaten veröffentlicht werden. Diese Daten werden von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern an die EEX gemeldet. Seit 2010 meldet auch die Austrian Power Grid Daten für Österreich.

Energiesteuer (Erdgassteuer)

Preisaufschlag auf  Erdgas pro abgenommene  Kilowattstunde. Liegt zur Zeit bei 0,55 Cent pro Kilowattstunde.

Gaswirtschaftstag (GWT)/Gaswirtschaftsjahr (GWJ)

Ein Gaswirtschaftstag beginnt um 6.00 Uhr eines Kalendertages und dauert bis 6.00 Uhr des darauffolgenden Tages. Das Gaswirtschaftsjahr beginnt am 1. Oktober eines Jahres um 6.00 Uhr und endet zum 1. Oktober des Folgejahres um 6.00 Uhr. Das Jahr, in dem es endet, gibt den Namen des Gaswirtschaftsjahres vor.

 

Heizlast

Die in Kilowatt (Kilowatt, kW) gemessene Heizlast ist die Leistung, die einem Raum kontinuierlich beigeführt werden muss, um eine bestimmte Temperatur zu halten.

Heizwert

Die Wärme, die beim vollständigen Verbrennen eines Kubikmeters Gas im Normzustand frei wird, ist der Heizwert. Der volumenbezogene Heizwert wird in Kilowattstunde pro Kubikmeter angegeben. Er bezieht nur gasförmige Verbrennungsprodukte ein, unterscheidet sich also vom Brennwert, von dem zur Berechnung die Verdampfungsenthalpie des Wassers abgezogen werden muss.

Jahreshöchstmenge

Vertraglich bezogene Gasmenge für Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM) über den Lieferzeitraum von einem Jahr (Kilowattstunde, kWh).

Leistungspreis (LP)

Der Jahresleistungspreis ist das auf ein Lieferjahr bezogene Entgelt je Einheit der abzurechnenden Leistung für die bestellte oder effektive Tages- bzw. Stundenleistung oder alternativ fix für ein Jahr bei Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung.

Mengenschranken

Für den Vertragszeitraum wird für Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung eine feste Liefermenge vereinbart. Diese darf bis zu ebenfalls festgelegten Mengenunter- bzw. Mengenobergrenzen abweichen. Weitere Abweichungen werden mit einer Pönale versehen.

Mengenumwerter

Der Mengenumwerter am Gaszähler rechnet mit der Zustandszahl den gemessenen Volumenstrom vom Betriebszustand in den Normzustand um.

Normkubikmeter

Im Normzustand, das heißt bei null Grad Celsius und einem Druck von 1,01325 bar, nimmt Erdgas definitionsgemäß das Normvolumen ein, welches in Normkubikmeter (Nm3) angegeben wird. Zur Ermittlung der Erdgasmenge im Normzustand (Normvolumen) wird die vom Zähler gemessene Erdgasmenge mit der Zustandszahl multipliziert. Durch diese Umrechnung wird die bezogene Erdgasmenge in Normkubikmetern ausgewiesen.

 

OTC-Geschäfte

OTC-Geschäfte, die „over-the-counter“, das heißt „über den Tresen“ abgewickelt werden, sind außerbörsliche Handelsgeschäfte zwischen Finanzmarktteilnehmern.

 

Preisformel

Der Energiepreis kann bei Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung indiziert mit einer Preisformel abgerechnet werden. Diese beinhaltet in der Regel einen fixen und einen variablen Kostenbestandteil sowie eine Preisbindung an die Entwicklung der Terminmarktpreise von Öl oder Erdgas.

Im Laufe des Lieferzeitraums werden die Lieferpreise dann anhand der Preisformel an die Marktpreisentwicklung des jeweiligen Referenzenergieträgers angepasst.

 

Referenzpreis (zum Beispiel 6/1/3-Regelung)

In Deutschland ist der Gaspreis an einen Gasindex für alle Gasprodukte gebunden. Dabei kann jeder Kunde mit einer registrierenden Leistungsmessung selbst bestimmen, an welchen Gasindex er sich binden möchte. Sei es das arithmetische Mittel der je Handelstag veröffentlichten Settlementpreise, die Anbindung an die EEX, die Marktpreisentwicklung für leichtes Heizöl (HEL) oder an andere Indizes.

Der Kunde mit einer registrierenden Leistungsmessung kann sowohl den Referenzzeitraum zur Preisbildung als auch den Zeitverzug bis zur Lieferung und die Dauer der Preisgültigkeit selbst bestimmen.

Um die Entwicklung der Gaspreise im zeitlichen Verlauf zu glätten, wird bei Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung in den Gaslieferverträgen häufig die sogenannte „6/1/3-Regelung“ verwendet: sechs Monate Referenzzeitraum, ein Monat Zeitversatz („time lag“) und drei Monate Preisgültigkeit. Dieser Regelung entsprechend erfolgt quartalsweise eine Preisanpassung. Häufige Anwendung finden auch die 6/3/3-Regelung sowie die 3/1/3-Regelung.

Beispiel: Preisfeststellung im Oktober, ein Monat Zeitversatz (September), Durchschnittspreis über sechs Monate (März bis August), Gültigkeit für drei Monate (Oktober bis Dezember)

Residualmenge

Die Abweichung der Soll-Menge (die Menge, die beschafft wurde) zur tatsächlich gelieferten Ist-Menge wird als Residualmenge bezeichnet.

 

Stundenhöchstmenge

Vertraglich vereinbarte Höchstmenge bei Kunde mit einer registrierenden Leistungsmessung, gemessen in Kilowatt pro Stunde. Entspricht damit der bestellten Stundenleistung (Kilowatt).

Tageshöchstmenge

Vertraglich bezogene maximale Tagesmenge bei Kunde mit einer registrierenden Leistungsmessung über den Bezugszeitraum eines Gaswirtschaftstages in Kilowattstunde. Entspricht damit der bestellten Tagesleistung.

Take-or-Pay-Klausel

Die Take-or-Pay-Klausel bei Kunde mit einer registrierenden Leistungsmessung besagt, dass Mindestmengen oder Mindestleistungen von Kunden auch dann zu bezahlen sind, wenn die Abnahme darunterliegt.

Umrechnung Erdgas in Kilowattstunde

Der Gasverbrauch, am Gaszähler in Betriebskubikmetern (m3) gezählt, wird mithilfe der Zustandszahl (Gaszusammensetzung, Luftdruck und Temperatur) in Normkubikmeter (Nm³) umgerechnet. Diese werden mit dem verrechnungsrelevanten Brennwert multipliziert. Das Ergebnis ist der Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh).

Zustandszahl

Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis eines Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Bezugsgrößen sind der Gas- und Luftdruck (zum Beispiel in Abhängigkeit der geodätischen Höhe) und die Temperatur.

Anwendung findet die Zustandszahl bei der Berechnung des Heizwerts (in Kilowattstunden) aus dem Gasvolumen (gemessen in Kubikmetern mit dem Gaszähler) und dem Brennwert des Gases.

 

Technische Werke Schussental 

Wir sind ein ökologisch orientiertes und regional verwurzeltes Unternehmen, das sich seit 2001 um die Versorgung der Bürger in der Region mit Strom, Gas, Wasser und Wärme kümmert. Entstanden sind wir aus einer Fusion der Stadtwerke Ravensburg und Weingarten. Unser Herz schlägt grün – und deshalb bieten wir nur Produkte aus regenerativen und erneuerbaren Energiequellen an. So tragen wir zur Vermeidung von CO2 bei und tun aktiv etwas für den Klimaschutz. Wir sind überzeugt davon, dass wir das Richtige tun. Deshalb engagieren wir uns auch sozial und kulturell und stärken damit unser schönes Oberschwaben. Denn etwa 41 Cent von jedem Euro (vor Energieeinkauf), den unsere Kunden für Energie und Wasser ausgeben, bleiben in der Region. Mit neuen Geschäftsfeldern wie z.B. der Mobilität entwickeln wir uns stetig weiter und treiben dadurch die Energiewende voran.